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Channel: Kommentare zu: Filesharing: Haftung des Anschlussinhabers
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Von: Harald von Herget

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bezgl. Kommentar 34: richtig, in der mehrzahl der EU-Staaten und in den USA bekommt man für eine außergerichtliche Aufforderung keine Kostenerstattung. Würde der Gesetzgeber nicht nur eine halbherzige Deckelung vornehmen, sondern die Ersatzfähigkeit von Abmahngebühren schlicht streichen, dann bräche nicht das heilige Römische Reich des Urheberschutze zusammen (siehe Nachbarländer), aber das Volk gewönne wieder Vertrauen in die Rechtspflege und Justiz. Es sind die Abmahnanwälte, die dem Ruf der Anwaltschaft in den vergangenen 25 jahren arg geschadet haben


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